Zu Ihrer Information:
Die
grundsätzliche Gewährleistungspflicht des Herstellers im Hinblick auf
das gesamte Fahrzeug wird durch eine Umrüstung mit Maxi-Tuner Teilen
nicht beeinträchtigt.
Nur bei einem Gewährleistungsfall, der
direkt auf eine Umrüstung zurückzuführen ist, kann der Hersteller die
Gewährleistung verweigern.
Mit Maxi-Tuner leistungsgesteigerte
Fahrzeuge sind nicht automatisch und insgesamt von der gesetzlichen
Gewährleistung ausgeschlossen.
Für einen eventuellen Ausschluss besteht die Möglichkeit eine Garantie in unserem Hause abzuschliessen.
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